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Wettbewerbsrecht | Haftpflichtversicherer darf Unfallgegner auf preisgünstigeres Ersatzfahrzeug hinweisen
Ein Haftpflichtversicherer darf den Unfallgegner seines Versicherungsnehmers unter Hinweis auf seine Schadensminderungspflicht auf die Anmietung eines preisgünstigeren Ersatzfahrzeugs bei einem mit ihm zusammenarbeitenden überörtlich tätigen Autovermieter hinweisen. Ein solches Verhalten verstößt weder gegen Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 1, 10 UWG) noch gegen das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB). Im entschiedenen Fall hatte u. a. eine Mitarbeiterin des beklagten Haftpflichtversicherers eine Geschädigte veranlasst, ihren Mietvertrag mit der Klägerin über ein Unfallersatzfahrzeug von 84,39 € pro Tag vorzeitig aufzulösen und ein Fahrzeug bei einem von ihr vermittelten Mietwagenunternehmen zum Preis von 36 € täglich anzumieten. Die dagegen erhobene Unterlassungsklage blieb ohne Erfolg.