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NWB Nr. 41 vom Seite 3320

Der Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs

Das neue Gesetz schafft einen einheitlichen Rahmen für alle Fonds

Thomas Böcker

Ende Juli hat das Bundesfinanzministerium den lange erwarteten Diskussionsentwurf eines Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) veröffentlicht. Mit dem Kapitalanlagegesetzbuch entsteht ein einheitliches Regelwerk für die kollektive Vermögensanlage. Unter das neue Gesetz fallen nicht nur die Fonds, die bislang schon durch das Investmentgesetz umfassend reguliert sind. Erfasst werden vielmehr auch bislang kaum regulierte Bereiche. So treffen die Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs auch geschlossene Fonds, Private-Equity-Fonds, Venture-Capital-Fonds und unzählige weitere kollektive Anlagemodelle. Anlass für den Gesetzentwurf ist die europäische AIFM-Richtlinie. Diese muss bis zum in deutsches Recht umgesetzt werden.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Auf welche Anlagemodelle ist das KAGB anwendbar?

[i]Das KAGB hat einen weiten AnwendungsbereichDas KAGB hat einen umfassenden Anwendungsbereich. Der Begriff des Investmentvermögens nach dem KAGB geht deutlich über den des Investmentgesetzes hinaus. Die Definition des Investmentvermögens (§ 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB-E) lautet: „Investmentvermögen ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer fest...

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