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NWB Nr. 41 vom Seite 3287

Der Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs

Thomas Böcker

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3320Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Kapitalanlagegesetzbuchs vorgestellt. Unter das neue Gesetz fallen nicht nur die Fonds, die bislang schon durch das Investmentgesetz umfassend reguliert sind. Erfasst werden vielmehr auch bislang kaum regulierte Bereiche. Die Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) treffen auch geschlossene Fonds, Private-Equity-Fonds, Venture-Capital-Fonds und unzählige weitere kollektive Anlagemodelle. Mit dem Gesetz soll die europäische AIFM-Richtlinie umgesetzt werden.

Eine Langfassung dieses Beitrags finden Sie in .

Anwendungsbereich des KAGB

[i]Unklare Tatbestandsmerkmale erschweren die Abgrenzung zu anderen AnlageformenDas neue Gesetz hat einen umfassenden Anwendungsbereich. Das KAGB ist immer dann anwendbar, wenn ein Investmentvermögen vorliegt. Die Definition des Investmentvermögens lautet: „Jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren.” Aufgrund der unklaren Tatbestandsmerkmale ist eine Abgrenzung zu anderen Anlageformen noch schwierig. Fest steht jedoch, dass für die Anwendbarkeit des KAGB die Rechtsform des Gebildes keine Rolle spielt.

Das KAGB unt...

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