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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 3 K 83/10

Gesetze: FGO § 58, FGO § 40 Abs. 2, GmbHG § 35 Abs. 1 S. 2, GmbHG § 35 Abs. 2 S. 2

Keine Klagebefugnis des Gesellschafters bei GmbH ohne Geschäftsführer

fehlende Prozessfähigkeit der GmbH

Leitsatz

1. Hat eine GmbH, obwohl der bisherige Geschäftsführer sein Amt niedergelegt hat, keinen neuen Geschäftsführer bestellt, kann die GmbH im Umkehrschluss aus § 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG nicht von einem ihrer Gesellschafter im Klageverfahren vertreten werden.

2. Dem steht nicht entgegen, dass der eine führungslose GmbH betreffende Steuerbescheid sowie die Einspruchsentscheidung gegenüber dem Gesellschafter als Bekanntgabeempfänger wirksam bekannt gegeben werden können.

3. Eine GmbH ohne Geschäftsführer ist in Ermangelung eines gesetzlichen Vertreters nicht prozessfähig.

Fundstelle(n):
GmbHR 2012 S. 1151 Nr. 20
MAAAE-18116

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 15.03.2012 - 3 K 83/10

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