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Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen
[i] www.bstbk.de Stellungnahme vom 21. 9. 2012 Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich in einer Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken geäußert. Durch das vorliegende BMF-Schreiben werde die Abgrenzung von Lieferungen i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG und sonstigen Leistungen i. S. des § 3 Abs. 9 UStG bei der Abgabe von Speisen und Getränken detailliert dargestellt. Für viele Fallkonstellationen erfolge eine Klarstellung und Erläuterung, so dass die Rechtssicherheit hinsichtlich der Anwendung des ermäßigten bzw. des regulären Steuersatzes erhöht werde. Weiterhin zu begrüßen sei die Klarstellung, dass die Komplexität der Zubereitung von Speisen für die umsatzsteuerliche Beurteilung ohne Bedeutung sei und somit auch die Abgabe von höherwertigen Speisen eine Lieferung darstellen könne. Obwohl die BStBK das BMF-Schreiben insgesamt für gelungen erachtet, weist sie in ihrer Stellungnahme auf diverse Unklarheiten bzw. Abgrenzungsprobleme hin. Diese können auf der Homepage der BStBK (www.bstbk.de) eingesehen werden.