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NWB Nr. 40 vom Seite 3229

Reform der Pflegeversicherung

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung zugestimmt. In Zukunft sollen Demenzkranke mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten und auch die Angehörigen und Familien von Menschen mit Demenz entlastet werden (Erleichterung von „Auszeiten” bei der Pflege). Nach dem [i]Ambulant vor stationärGrundsatz „Ambulant geht vor stationär” sollen Pflegebedürftige zwischen Leistungen (z. B. Körperpflege) und Zeiteinheiten (z. B. Spaziergang) frei wählen können. Pflegedienste sollen künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch die speziell an Demenzkranke gerichtete Leistung „Betreuung” anbieten. Neue Wohnformen werden dadurch gefördert, dass z. B. Wohngruppen bis zu 200 € monatlich für die Einstellung einer Pflegekraft erhalten. Ab 2013 soll der [i]Beitragssatz steigt um 0,1 %Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,1 % angehoben und gleichzeitig der Einstieg in die freiwillige private Vorsorge gefördert werden. Mit einer staatlichen Zulage von 60 € im Jahr soll der Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung bezuschusst werden.

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