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Gesetzentwurf zu Änderungen bei „Minijobs” per 1. 1. 2013
[i]„Formulierungshilfe” zur vorgesehenen Reform der „Minijobs”Das Bundeskabinett hat am eine „Formulierungshilfe” beschlossen, welche zum Stichtag eine Reform der „Minijobs” vorsieht. Hierbei handelt es sich um den (vollständig ausformulierten und mit einer Begründung versehenen) „Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung”, der demnächst als offizieller Fraktionsentwurf (von CDU /CSU und FDP) in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden soll.
[i]Neuregelung zur „geringfügig entlohnten Beschäftigung”Es geht hierbei vor allem um neue Regelungen zu der Frage, wann eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, welche grds. in allen Sozialversicherungszweigen zu einer Versicherungsfreiheit führt. Die entsprechenden Neuregelungen sollten ursprünglich bereits 2012 in Kraft gesetzt werden, jedoch verzögerte sich das Reformvorhaben wegen Unstimmigkeiten innerhalb des Regierungslagers. Zum näheren Bedeutungsinhalt von geringfügig entlohnten Beschäftigungen sowie zu den bereits im Herbst 2011 von Regierungsseite verlautbarten Reformplänen vgl. Eilts, Grenzwerte 2012 in der Sozialversicherung, NWB 52/2012 S. 4419.
[i]Anhebung der EntgeltgrenzeErster Schwerpunkt des Regierungsentwurfs ist die beabsichtigte Anhebung der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnt...