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BFH 14.01.2000 VI R 11/99
Einkommensteuer; | Auslandspraktikum als Fremdsprachenassistent gehört zur Berufsausbildung (§§ 32, 62, 63 EStG)
Zur Berufsausbildung (i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) eines Studenten der Germanistik und Anglistik (Studienziel: Magisterexamen) gehört nach dem auch ein Auslandspraktikum als Fremdsprachenassistent an einer Schule in Großbritannien während eines Urlaubssemesters, da es sich um eine Maßnahme zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind.