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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 319/10 EFG 2012 S. 2068 Nr. 21

Gesetze: UStG § 3a Abs. 2 Nr. 1

Restaurationserlöse bei Hotel: Ort der Leistung am Belegenheitsort (Hotel im Ausland) oder im Inland am Geschäftssitz

Leitsatz

Restaurationsleistungen, die sich aus Verpflegungsleistungen für Reisen und Übernachtungen in Ausland zusammensetzen, stellen Nebenleistungen zur Unterbringung dar, die nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet am Belegenheitsort des jeweiligen Hotels steuerbar sind. Denn bei den Verpflegungsleistungen handelt es sich um Nebenleistungen zur Hotelunterbringung.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 2068 Nr. 21
IWB-Kurznachricht Nr. 23/2012 S. 852
UStB 2012 S. 312 Nr. 11
FAAAE-17570

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.09.2011 - 5 K 319/10

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