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FG Köln Urteil v. - 4 K 295/10 EFG 2012 S. 2022 Nr. 21

Gesetze: EStG § 22 Nr 3EStG § 17 Abs 1 Sätze 1 und 3

Einkünfteermittlung

Frage der steuerlichen Erfassung einer Ausgleichszahlung aus einem Aktienkauf- und Übertragungsvertrag

Leitsatz

1. Voraussetzung für die Erfassung von Gewinnen aus der Veräußerung von nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder Anwartschaften auf solche Beteiligungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Beteiligung am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 vom Hundert.

2. Der schuldrechtliche Anspruch des Stpfl. auf Erfüllung eines Aktienkaufvertrages kann nicht als eine der Beteiligung am Stammkapital einer AG wirtschaftlich vergleichbare Stellung und damit als bei der Bestimmung der Höhe der Beteiligung zu berücksichtigender Anteil eingeordnet werden

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1953 Nr. 32
EFG 2012 S. 2022 Nr. 21
EStB 2013 S. 141 Nr. 4
KÖSDI 2013 S. 18239 Nr. 2
YAAAE-17568

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FG Köln, Urteil v. 20.06.2012 - 4 K 295/10

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