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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 447/12 EFG 2012 S. 1997 Nr. 21

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3, EStG § 52 Abs. 12 S. 9, EStG § 9 Abs. 5 S. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Höchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer ist bei gemeinschaftlicher Nutzung durch Ehegatten objektbezogen

Leitsatz

1. Der Höchstbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer ist objekt- und nicht personenbezogen, so dass Ehegatten, die gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, den Höchstbetrag jeweils nur anteilig und insgesamt nur einmal geltend machen können.

2. Die verfassungsrechtlich zulässige Typisierung knüpft lediglich an die bewusste Willensentscheidung der Steuerpflichtigen an. Auf die geltende Rechtslage (und Rechtsprechungslage) konnten (und können) sich die Steuerpflichtigen bei ihren Dispositionen einrichten. Es besteht verfassungsrechtlich kein Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber alle möglichen Handlungsalternativen eines Steuerpflichtigen vollkommen gleich behandelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 21/2012 S. 962
DStR 2013 S. 6 Nr. 31
DStRE 2013 S. 1220 Nr. 20
DStZ 2012 S. 716 Nr. 20
EFG 2012 S. 1997 Nr. 21
EStB 2013 S. 142 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2012 S. 3066
AAAAE-17563

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.07.2012 - 3 K 447/12

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