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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 241/07

Gesetze: EStG § 17, GmbHG § 32a Abs. 3

Eigenkapitalersetzender Charakter von Darlehen

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen eines Auflösungsverlustes gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG.

  2. Die für GmbHs entwickelten Grundsätze über die Behandlung eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen sind auf den Aktionär grds. nur anwendbar, wenn dieser einen Aktienbesitz von mehr als 25 % hat.

  3. Zu den Voraussetzungen für die Einstufung von Gesellschafterdarlehen als Haftungskapital bei AG.

  4. Allein der Umstand, dass ein Stpfl. einen Aktienbesitz von 31 % hat, reicht für die Anwendung der Grundsätze des Eigenkapitalersatzrechts nicht aus. Das gilt insbesondere dann, wenn das Gesellschafterdarlehen zu marktüblichen Bedingungen gegeben wurde.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAE-17552

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 05.05.2011 - 1 K 241/07

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