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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 82/11

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 4, EStG § 2 Abs. 2

Rückforderung von Kindergeld - Begriff der Einkünfte

Leitsatz

  1. Zum Begriff der Einkünfte i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.

  2. Die Familienkasse hat die Höhe der Einkünfte und Bezüge eines Kindes selbstständig und ohne Bindung an den Inhalt eines für das Kind ergangenen ESt-Bescheids zu ermitteln.

  3. Es ist ausgeschlossen, für die Einkünfteermittlung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG (a.F.) von der aufgrund der Wahlrechtsausübung zu Gunsten des § 4 Abs. 1 EStG steuerrechtlich allein zulässigen Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich abzuweichen und den Gewinn für Zwecke des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. nach abweichenden Grundsätzen zu ermitteln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAE-17549

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 13.12.2011 - 14 K 82/11

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