Steuerrecht aktuell 2/2012
2012
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Teil C: Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben, Ländererlasse und OFD-Verfügungen)
I. Einkommensteuer
1. Gewinnermittlung (§§ 4 – 7 ff. EStG)
a) Gewinnermittlung der Betriebe gewerblicher Art (§ 4 Abs. 3 EStG); siehe auch juris
BStBl I 2012, 184, NWB DokID: NWB TAAAE-02381
Literatur: Schiffers, Aktuelle Bilanzierungsfragen bei Betrieben der öffentlichen Hand, DStZ 2012, 310; Strahl, Bilanzierung bei Betrieben gewerblicher Art, NWB 2009, 2650; Kronawitter, Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder freiwillige Bilanzierung bei Regiebetrieben als BgA? ZKF 2010, 217.
Kommentierung: Das BMF-Schreiben nimmt zur Frage Stellung, ob eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) bei ihren einzelnen Betrieben gewerblicher Art (BgA) auch nach Einführung der Doppik vom Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG Gebrauch machen kann oder ob die jPöR den Gewinn zwingend durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln hat. Die Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind der Auffassung, dass die Doppik das Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG nicht ausschließt. Stpfl. nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG ist die jPöR nur mit ihrem jeweiligen BgA. Der Anwendungsbereich der Doppik erstreckt sich dagegen auch auf das gesamte Hoheitsvermögen der jPöR, das aus s...