Steuerrecht aktuell 2/2012
2012
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Teil A: Schlaglicht
I. Änderungen beim erneuerbaren Energie-Gesetz (EEG)
1. Einleitung
Am hat der Bundesrat nach Anrufung des Vermittlungsausschusses gegen das nunmehr vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien” keinen Einspruch eingelegt (s. zu den Änderungen den Gesetzentwurf BT-Drucks. 17/8877 und die dazu gehörenden Änderungen durch den Vermittlungsausschuss BR-Drucks. 378/12). Damit treten zum Änderungen beim EEG ein, die beachtet werden sollten.
2. Änderungen
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die wichtigsten Änderungen am wie folgt zusammengefasst:
Änderungen durch Beschluss des Vermittlungsausschusses sind rot [hier kursiv] markiert.
1. Inkrafttreten: Das Gesetz tritt zum in Kraft.
2. Neugestaltung der Vergütungsklassen und Größenbegrenzung: Für Dachanlagen gibt es vier Vergütungsklassen: Anlagen bis 10 kW installierter Leistung, bis 40 kW, bis 1.000 kW und über 1.000 kW. Freiflächenanlagen erhalten eine einheitliche Vergütung. Anlagen größer als 10 MW erhalten keine Vergütung mehr. Um eine missbräu...