BFH - I R 43/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 49 Abs 1 Nr 7, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a
Rechtsfrage
Ist die Vorschrift des § 49 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass von ihr nur solche Renten erfasst werden, die auf Beitragszahlungen beruhen, die der Steuerpflichtige während der Einzahlungsphase im Inland steuermindernd geltend gemacht hat? - Der Kläger, mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein, mit dem kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht, begehrt die von einem deutschen Versicherungsunternehmen bezogene Leibrente - aus einem nach seinem Wegzug aus dem Inland abgeschlossenen Versicherungsvertrag - nicht der deutschen Einkommensteuer zu unterwerfen.
Beschränkte Steuerpflicht; Doppelbesteuerung; Leibrente; Wohnsitzstaat
Fundstelle(n):
EAAAE-17485