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Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen Mitunternehmeranteils eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters
Die ursprünglichen Anschaffungskosten eines nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters für den Erwerb der Gesellschaftsanteile einer GmbH mindern, nachdem die GmbH formwechselnd in eine Personengesellschaft umgewandelt worden ist, nicht den Gewinn aus der späteren Veräußerung des Mitunternehmeranteils (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 5, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Sätze 1 und 2, § 17 Abs. 1 EStG 1997; § 207 UmwG; § 3, § 4 Abs. 4 und 6, § 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3, § 7, § 13 Abs. 2 Satz 3, § 14 UmwStG 1995; Art. 3 Abs. 1 GG).
Der BFH entschied zur alten Rechtslage nach dem UmwStG 1995. Bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nahm ein nicht wesentlich i. S. von § 17 EStG beteiligter Gesellschafter, dessen Anteile im Privatvermögen gehalten wurden, nach § 4 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 1995 nicht an der Ermittlung des Ü...