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Beitritts-Aufforderung des BFH an das BMF zur Gewinnrealisierung zurückbehaltener Forderungen eines Steuerberaters bei Einbringung einer Einzelpraxis in eine Sozietät
Nach dem NWB MAAAC-70390 (BFH/NV 2008 S. 385) gehen Forderungen eines Freiberuflers, die im Rahmen einer Praxiseinbringung zurückbehalten werden, nicht zwangsläufig in das Privatvermögen des Einbringenden über. Erklärt der Stpfl. nicht ausdrücklich eine Entnahme der zurückbehaltenen betrieblich begründeten Forderungen ins Privatvermögen, kann er diese nach Auffassung des XI. Senats auch ohne Betrieb als Restbetriebsvermögen behandeln und schrittweise einziehen. Der VIII. Senat des BFH hat jetzt im Revisionsverfahren VIII R 41/09 zu entscheiden, ob er sich der Auffassung des XI. Senats anschließen will, und wegen einer wohl gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung im BMF-Schreiben zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes i. d. F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen ...BStBl 2011 I S. 1314