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Gesonderte Feststellung der Zinsen aus Lebensversicherungen
Das BMF hat die Anweisungen zur gesonderten Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung aktualisiert ( NWB NAAAE-14047).
Setzt ein Stpfl. nach dem Ansprüche aus einer vor dem abgeschlossenen Lebensversicherung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb, cc und dd EStG (in der bis geltenden Fassung) während der Dauer der Versicherung im Erlebensfall zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen ein, deren Finanzierungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, gehören die Zinsen aus den in den Beiträgen enthaltenen Sparanteilen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der bis geltenden Fassung i. V. mit § 52 Abs. 36 Satz 5 EStG). In diesen Fällen muss das Versicherungsunternehmen be...