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StuB 18/2012 S. 719

Zur Höhe von Steuerrückstellungen

Steuerrückstellungen sind gem. nrkr. NWB XAAAE-08547 nicht zwingend in der Höhe der später festgesetzten Steuer zu bilden, sondern in der Höhe, in der am Bilanzstichtag mit einer Steuerfestsetzung gerechnet werden muss. Jedenfalls solange abweichende Verwaltungsauffassungen und eine Europarecht widersprechende nationale Gesetzeslage beibehalten werden, muss ein Kaufmann eine Rückstellung auf der Basis des (für ihn nachteiligen) nationalen Gesetzes und der hierzu ergangenen Verwaltungsanweisungen bilden.

Hintergrund: Im Streitjahr 2002 enthielt § 14 Abs. 3 UStG folgende Regelung: „Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag. D...BStBl 2004 I S. 258

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