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Investitionsförderung nach § 7g EStG vs. Förderung des Direktverbrauchs von selbst erzeugtem Strom – ein Update
Erneuerbare Energien
Für Photovoltaikanlagen, die in der Zeit vom bis zum 31. 3. 2012 in Betrieb genommen wurden, wird auch der Direktverbrauch von selbst erzeugtem Strom gezielt gefördert (vgl. § 33 Abs. 2 EEG a. F. ). Ein Direktverbrauch liegt definitionsgemäß vor, wenn der Anlagenbetreiber oder ein Dritter den erzeugten Strom in unmittelbarer Nähe zur Anlage selbst verbraucht und dieser nicht in das allgemeine Netz des Energieversorgers eingespeist wird (z. B. Versorgung des privaten Einfamilienhauses). In wurde aufgezeigt, dass sich die Förderung dieses Direktverbrauchs nach § 33 Abs. 2 EEG a. F. sowie die steuerliche Investitionsförderung nach § 7g EStG bisher konträr gegenüberstanden.
I. Ausgangslage
Für die Anwendung des § 7g EStG ist eine ausschließliche oder zumindest fast ausschließliche betriebliche Nutzung des begünstigten Wirtschaftsguts erforderlich (vgl. § 7g Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b EStG sowie § 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG). Laut Finanzverwaltung wird ein Wirtschaftsgut zumindest fast ausschließlich betrieblich genutzt, wenn der Stpfl. es zu weniger als 10 % für private Zwecke verwendet. An dieser Stelle kam es nun zum Konflikt zwischen der steuerlichen Investitionsförderung und der Förderung des Direktverbrauchs. Nach bisheriger Auffassung...