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BFH 13.6.2012 I R 41/11, IWB 18/2012 S. 650

BFH | Besteuerungsrecht für Vergütungen für Fernsehübertragungsrechte nach dem DBA-Österreich 2000

(1) Art. 17 Abs. 1 Sätze 2 und 3 DBA-Österreich 2000 setzt nicht voraus, dass Vergütungen aus einer im anderen Staat persönlich ausgeübten Tätigkeit bezogen werden. Es muss sich jedoch um Vergütungen handeln, die dem Sportler selbst gezahlt werden. (2) Bei Vergütungen für Fernsehübertragungsrechte handelt es sich nicht um Einkünfte des Künstlers oder Sportlers.

Hinweis:

[i]Quellenstaat hat kein umfassendes Besteuerungsrecht für Einkünfte aus der Verwertung einer künstlerischen oder sportlichen DarbietungIm Streitfall hatte die Klin., eine in Österreich ansässige GmbH, mit einer im Inland ansässigen Sportrechtevermarktungsgesellschaft Verträge über die Überlassung von Fernsehübertragungsrechten abgeschlossen. Zweck der Überlassung war die Liveübertragung bzw. Aufzeichnung bestimmter internationaler Sportveranstaltungen im deutschen Fernsehen. Der NWB QAAAD-22110) hatte bereits z...

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