Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
2. Aufl. 2012
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Spanien
Allgemeines
Die spanische Umsatzsteuer (Impuesto sobre el valor anadido – IVA) wird gemäß der EU-weit gültigen Vorschriften der MwStSystRL erhoben, es gibt jedoch in einigen Bereichen Besonderheiten, weil Spanien nicht alle Vorgaben der MwStSystRL umgesetzt hat.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist seit 2008 möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Spanien ansässige Unternehmen handeln muss. Ausländische Unternehmen werden somit einzeln zur Umsatzsteuer veranlagt.
Zu beachten ist, dass in Spanien Betriebsstätten grundsätzlich gesondert zur Umsatzsteuer registriert werden müssen und eine eigene Umsatzsteuernummer erhalten. Im Rahmen der Buchführung müssen die einzelnen Umsätze dann der jeweiligen Betriebsstätte bzw. der in Deutschland ansässigen Gesellschaft zugeordnet und in die entsprechende Steuererklärung aufgenommen werden.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 10.000 EUR übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhan...