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Matthias Feldt, Diana Ellenberg, Erik Brutscheidt, Marc R. Plikat, Daniela Gerhards

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten

2. Aufl. 2012

Print-ISBN: 978-3-482-59382-6

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Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten (2. Auflage)

Schweden

Allgemeines

Die schwedische Umsatzsteuer (Mervärdesskatt – MOMS) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.

Unternehmer/Organkreis

Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.

Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich und erfolgt auf Antrag. Allerdings ist diese Möglichkeit grundsätzlich auf Unternehmen beschränkt,

  • die unter Aufsicht der schwedischen Finanzaufsicht (Finansinspektionen) stehen und steuerfreie Finanz- und Versicherungsleistungen erbringen,

  • die hauptsächlich Lieferungen oder Dienstleistungen an solche Unternehmen erbringen oder

  • die als Kommissionär oder Kommittent im Rahmen einer Kommissionsstruktur handeln.

Zudem ist das Bestehen wirtschaftlicher, finanzieller und organisatorischer Verbundenheit zwischen den Unternehmen erforderlich. Wirtschaftliche Verbundenheit erfordert die Erbringung von Lieferungen oder Dienstleistungen der Gesellschaften untereinander. Finanzielle Verbundenheit ist dann gegeben, wenn die Stimmrechte in Bezug auf eine Gesellschaft mehr als 50 % – im Falle von Kommissionsstrukturen mindestens 90 % – betragen. Organisatorische Verbundenheit ist gegeben, ...