Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
2. Aufl. 2012
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Steuersätze
In Italien gelten seit dem folgende Steuersätze:
Normalsteuersatz 21 %
ermäßigter Steuersatz 10 %
Niedrigsteuersatz 4 %
Dem ermäßigten Steuersatz bzw. dem Niedrigsteuersatz unterliegen u. a. die Lieferungen von Lebensmitteln, Wasser, Medikamenten, die Personenbeförderung und Übernachtungsleistungen.
Bis zum betrug der Normalsteuersatz 20 %. Maßgeblich für die Anwendung des Steuersatzes von 21 % ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung. Für Lieferungen ist dies der Lieferzeitpunkt, während bei sonstigen Leistungen aufgrund der Ist-Versteuerung der Zeitpunkt des Zahlungseingangs maßgeblich ist. Dies ist auch bei etwaigen Rechnungskorrekturen zu beachten.
Bemessungsgrundlage
Als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der italienischen Umsatzsteuer gilt – entsprechend den Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie – alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten.
Im Falle eines Forderungsausfalles aufgrund der Insolvenz des Kunden kann eine Minderung des Entgeltes – und dem folgend eine Umsatzsteuerkorrektur – erfolgen. Dazu ist das Urteil des zuständigen Gerichtes über die Feststellung der Insolvenz erforderlich. Zusätz...