Suchen
Matthias Feldt, Diana Ellenberg, Erik Brutscheidt, Marc R. Plikat, Daniela Gerhards

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten

2. Aufl. 2012

Print-ISBN: 978-3-482-59382-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten (2. Auflage)

Steuersätze

In Italien gelten seit dem folgende Steuersätze:

  • Normalsteuersatz 21 %

  • ermäßigter Steuersatz 10 %

  • Niedrigsteuersatz 4 %

Dem ermäßigten Steuersatz bzw. dem Niedrigsteuersatz unterliegen u. a. die Lieferungen von Lebensmitteln, Wasser, Medikamenten, die Personenbeförderung und Übernachtungsleistungen.

Bis zum betrug der Normalsteuersatz 20 %. Maßgeblich für die Anwendung des Steuersatzes von 21 % ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung. Für Lieferungen ist dies der Lieferzeitpunkt, während bei sonstigen Leistungen aufgrund der Ist-Versteuerung der Zeitpunkt des Zahlungseingangs maßgeblich ist. Dies ist auch bei etwaigen Rechnungskorrekturen zu beachten.

Bemessungsgrundlage

Als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der italienischen Umsatzsteuer gilt – entsprechend den Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie – alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten.

Im Falle eines Forderungsausfalles aufgrund der Insolvenz des Kunden kann eine Minderung des Entgeltes – und dem folgend eine Umsatzsteuerkorrektur – erfolgen. Dazu ist das Urteil des zuständigen Gerichtes über die Feststellung der Insolvenz erforderlich. Zusätz...