Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
2. Aufl. 2012
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Italien
Allgemeines
Die italienische Umsatzsteuer (Imposta sul Valore Aggiunto – IVA) wird gemäß den EU-weit gültigen Vorschriften der MwStSystRL erhoben, es gibt allerdings in einigen Bereichen Besonderheiten. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit wurden in Italien jedoch einige Gesetzesänderungen verabschiedet, die die bis dahin teilweise nicht mit dem EU-Recht im Einklang stehenden Vorschriften an die EU-Vorgaben angepasst haben.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.
Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich. Auch ausländische Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Gruppenbesteuerung beantragen. Die Gruppenbesteuerung/Organschaft beschränkt sich allerdings auf die Möglichkeit, innerjährlich Zahlungsverpflichtungen mit Erstattungsansprüchen verrechnen zu können. Jeder Unternehmer muss nach wie vor eine eigene Steuererklärung abgeben. Zusätzlich muss der Organträger bzw. die Muttergesellschaft eine Erklärung über die periodischen Umsatzsteuerzahlungen und Vorsteuererstattungsansprüche abzugeben, um somit die gezahlten Salden zu belegen.
Nicht-Unternehmer müssen sich reg...