Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Minijobs: Ab 2013 neue Geringfügigkeitsgrenze
Ab 2013 wird die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber von 400 € auf 450 € pro Monat angehoben. Außerdem sind Arbeitnehmer voll rentenversichert, wenn sie den vom Arbeitgeber pauschal überwiesenen Beitrag zur Rentenversicherung um 4,6 % aufstocken.
Mehr Informationen zum Thema Minijob unter www.minijob-zentrale.de.