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Sorgfaltsanforderungen eines Gesellschaftsorgans
Verfügt ein Vertretungsorgan einer AG nicht über die Sachkunde zur Prüfung der Rechtslage und zur Beachtung von Gesetz und Rechtsprechung, ist eine schlichte Anfrage der Gesellschaft bei einer Person, die für sachkundig erachtet wird, nicht ausreichend. Vielmehr ist die Frage durch einen unabhängigen und qualifizierten Berufsträger umfassend nach Darstellung der Gesellschaftsverhältnisse und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen zu beantworten. Die Antwort ist anschließend einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen.
Einem erhöhten Sorgfaltspflichtmaßstab unterliegt ein Aufsichtsratsmitglied dann, wenn er über spezielle Fachkenntnisse als Rechtsanwalt verfügt. Diese sind zugunsten der Gesellschaft einzusetzen. Das gilt selbst dann, wenn das Aufsichtsratsmitglied ...