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NWB BB 10/2012 S. 294

Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der Artikel 1 bis 8 und 10 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges im Geschäftsverkehr einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (vgl. BT-Drucks. 17/10491 vom ).

Bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, soll der Verzugszins von acht auf neun Prozentpunkte über den Basiszins erhöht werden (§ 288 Abs. 2 BGB n. F.). Bei Verzug des Schuldners soll der Gläubiger außerdem bei Geschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, einen Anspruch auf pauschal 40 € haben. Dieser Betrag soll auf einen Schadensersatz angerechnet werden, soweit der Schaden auf Rechtsverfolgungskosten beruht (§ 288 Abs. 5 BGB n. F.).

Des Weiteren sollen Höchstgrenzen für vertraglich fes...

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