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NWB direkt Nr. 39 vom Seite 1020

Änderungen des AO-Anwendungserlasses

Michael Baum

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAE-17320 Mit (BStBl 2012 I S. 850) wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) erneut geändert.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Umfang des Steuergeheimnisses

[i]Geschützter PersonenkreisMit der Neugestaltung des AEAO zu § 30 soll deutlicher als bisher erläutert werden, welche Information und welcher Personenkreis vom Steuergeheimnis geschützt ist. Zum geschützten Personenkreis gehören nicht nur die Steuerpflichtigen selbst, sondern auch andere Personen (z. B. Anzeigeerstatter).

Auskünfte an Sozialleistungsträger

Der AEAO zu § 31 wurde um Einzelheiten der Auskunftserteilung an gesetzliche Kranken- und Rentenversicherungen ergänzt.

Geldwäscheverdachtsmeldungen

[i]Anpassung an Gesetz zur Optimierung der GeldwäschepräventionDer AEAO zu § 31b wurde umfassend an die Rechtsänderungen durch das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention angepasst.

Rückforderung von Steuererstattungen

[i]KlarstellungIn der Praxis treten immer wieder Fälle auf, in denen Finanzämter – aus welchen Gründen auch immer – Steuererstattungen an ein gekündigtes oder ein anderes als das vom Steuerpflichtigen benannte Kreditinstitut überweisen. Nr. 2.1 AEAO zu § 37 enthält dazu nun klarstellende Regelungen.

Geschäftsmäßiger Erwerb von Steuererstattungs- und -Vergütungsansprüchen

[i]Geschäftsmäßiger Erwerb nur zur Sicherung zulässigNr. 2 AEAO zu § 46 enthält nun nähere Ausführungen zum...

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