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NWB direkt Nr. 39 vom Seite 1019

Originäre Gewerblichkeit einer Personengesellschaft als Organträger

Lukasz Mehl und Gunnar Tetzlaff

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-17321 Bereits seit der Neufassung der Voraussetzungen für die ertragsteuerliche Organschaft in § 14 Abs. 1 KStG war besonders das Merkmal der gewerblichen Tätigkeit eines Personengesellschafts-Organträgers (Nr. 2 Satz 2) hinsichtlich seiner zeitlichen Komponente strittig. Die Finanzverwaltung sieht aus Gründen der Missbrauchsbekämpfung die Notwendigkeit, dass eine originäre gewerbliche Tätigkeit des Organträgers bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft vorliegen muss.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

FG Münster schließt sich der Auffassung des BMF an

[i]Vermeidung der Umqualifizierung von gewerblichen Organschafts-Einkünften in nicht gewerblicheDas , G NWB EAAAE-11646) zielt in seinem Urteil in die gleiche Richtung: Vermieden werden solle die Umqualifizierung von gewerblichen Organgesellschafts-Einkünften in nicht gewerbliche.

Eine unterjährige Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, so die Richter, müsse nicht zwingend zur Infektion der Einkünfte des gesamten Wirtschaftsjahres führen. Als Folge [i]Finanzgericht: Missbrauchsbekämpfung im Fokusseien Fälle denkbar, in denen die Gewerbesteuerpflicht der Organträger-Personengesellschaft (und damit auch diejenige des zuzurechnenden Einkommens) nicht das ganze Wirtschafts...

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