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Körperschaftsteuer | Schachtelprivileg für brasilianische Eigenkapitalverzinsung als Dividende
Gemäß dem sind Zinsen auf das Eigenkapital („juro sobre o capital próprio”) nach Maßgabe der Brasilianischen Gesetze Nr. 9.249/95 und Nr. 9.430/96 sowohl Gewinnanteile i. S. des § 26 KStG 1999 und des § 9 Nr. 7 Satz 2 GewStG 1999 als auch – nach dem auch insoweit maßgebenden deutschen Steuerrecht (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1997) – Dividenden i. S. von Art. 10 Abs. 1 und 5 DBA Brasilien. Als solche sind sie nach Art. 24 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DBA Brasilien von der Bemessungsgrundlage der deutschen Körperschaftsteuer auszunehmen. Die Abziehbarkeit der geleisteten Vergütungen im Quellenstaat (hier in Brasilien) ändert daran mangels eines allgemeinen abkommensrechtlichen Korrespondenzgebots nichts.
Das Urteil ist zu § 26 Abs. 5 KStG 1999, also zu altem Recht ergangen (Streitzeitraum waren die Jahre 1998/1999), das für durchgeschüttete Auslandsdividenden eine Körperschaftsteuerbefreiung gewährte. Die Klägerin ist eine deutsche ...