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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 08 | Umzug: Berufliche Veranlassung bei Rückkehr aus dem Ausland

Nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des Niedersächsischen FG sind die Kosten für den Umzug eines Arbeitnehmers aus dem Ausland zur Wiederaufnahme seiner Tätigkeit in Deutschland auch dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der ursprüngliche Umzug ins Ausland privat veranlasst war. Dabei spielt es keine Rolle, ob während des Auslandsaufenthaltes einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wurde.

Eine positive Finanzgerichtsentscheidung zu Umzugskosten steht als Nächstes auf unserer Liste. Das Niedersächsische Finanzgericht hatte über folgenden Fall zu entscheiden:

Eine Lehrerin hatte sich beurlauben lassen und war aus privaten Gründen ins Ausland gezogen. Nach fünf Jahren kehrte sie nach Deutschland zurück und arbeitete wieder an ihrer früheren Schule. Es stellte sich die Frage: Ist der Umzug aus dem Ausland an den Beschäftigungsort in Deutschland beruflich veranlasst? Sind die Umzugskosten als Werbungskosten abzugsfähig?

Das Finanzamt vertrat die Ansicht: Die Lehrerin ist aus privaten Gründen ins Ausland gezogen. Damit sei auch der spätere Umzug in ihr eigenes Einfamilienhaus nicht beruflich veranlasst – sondern zwangsläufige Folge des priv...

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