Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bei Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt
Leitsatz
1) Die Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG ist bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils nur zu gewähren, wenn der Erwerber
Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG wird.
2) Stehen die Stimmrechte in der Gesellschaft nach Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt uneingeschränkt und in vollem
Umfang nur den vor Anteilsübertragung beteiligten Kommanditisten zu, kann der Anteilserwerber (Nießbrauchbesteller) keine
Mitunternehmerinitiative entfalten, so dass ihm mangels Mitunternehmerstellung i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG keine
Begünstigung nach § 13a ErbStG zusteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 2338 Nr. 38 EFG 2012 S. 2033 Nr. 21 ErbBstg 2013 S. 94 Nr. 4 ErbStB 2012 S. 323 Nr. 11 KÖSDI 2012 S. 18166 Nr. 12 VAAAE-17034
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FG Münster, Urteil v. 24.05.2012 - 3 K 1771/11 Erb
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