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Einkommensteuer | Zuordnung des übertragenen Pauschbetrags für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung
Nach dem geht die Zuordnungsregelung in § 26a Abs. 2 EStG anderen Zuordnungsregeln vor. Der einem gemeinsamen Kind zustehende Behinderten-Pauschbetrag, der auf Antrag der Eltern vollständig einem von ihnen übertragen wurde, ist daher bei getrennter Veranlagung bei beiden Elternteilen je zur Hälfte abzuziehen.