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Körperschaftsteuer | Beratung des Dualen Systems durch Gemeinde als Betrieb gewerblicher Art
Eine entgeltliche Abfallberatung, die eine Kommune auf der Grundlage der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen gegenüber einem im Rahmen des Dualen Systems tätigen Unternehmen erbringt, stellt einen Betrieb gewerblicher Art und keinen Hoheitsbetrieb dar (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1, Abs. 5 Sätze 1 und 2 KStG 2002).
Die Gemeinde beriet hinsichtlich Standortfragen von Behältern, wie Umstellung, Optimierung und Leerungsintervallen, hinsichtlich der Sauberhaltung von Standortflächen auf öffentlichem Straßenland, hinsichtlich der Systemspezifikationen, insbesondere z. B. dazu, welche Abfälle gesammelt werden dürfen und welche nicht, sowie hinsichtlich der Auslegung von Gesetzen und Gesetzesänderungen. Die Frage, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als Betrieb gewerblicher Art oder als hoheitliche Tätigkeit zu werten ist...