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Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für eigenständige bewegliche Wirtschaftsgüter bei Einbau von Netzwerkkabeln
(1) Werden in einem bestehenden Bürogebäude in Kabelschächten erstmals Netzwerkkabel, ein neuer Server und sog. zwischenschaltbare Switches für die Datenbündelung eingebaut, stellen die Aufwendungen gem. rkr. NWB CAAAE-11048 keinen sofort abziehbaren Instandhaltungsaufwand, sondern Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für eigenständige bewegliche Wirtschaftsgüter dar; die Netzwerkkabel können aufgrund der Verlegung unter Fensterkanälen, hinter Rigipswänden oder in Zwischendecken verlaufenden Kabelschächten jederzeit wieder ausgebaut und anderweitig wiederverwendet werden und sind daher keine wesentlichen Gebäudebestandteile i. S. der §§ 93 und 94 Abs. 2 BGB. (2) Hat der Stpfl. in der Steuererklärung die Aufwendungen unter 1. als „Unte...