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Hebung stiller Lasten beim Schuldbeitritt
Folgerungen aus dem
Im langwierigen Streit zwischen Finanzverwaltung und BFH zum Themenkomplex „Hebung stiller Lasten” hat das oberste deutsche Steuergericht erneut den Stpfl. den Rücken gestärkt. So hat der zum mittlerweile dritten Mal innerhalb eines kurzen Zeitraums der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung widersprochen. Nach einer bewusst knapp gehaltenen Einführung in das Thema stellt der Beitrag die neueste Entwicklung bei diesem Themenkomplex dar und analysiert die steuerlichen Konsequenzen. Er zeigt Stpfl. und deren Beratern das sich aus der aktuellen Rechtsprechung ergebende Gestaltungspotenzial auf.
Nach dem hat der Altschuldner nach Abschluss eines Schuldbeitritts die gegebenenfalls bisher passivierte Verpflichtung auszubuchen und das für die Freistellung gezahlte Entgelt als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
Das Urteil ermöglicht somit die Hebung stiller Lasten auf Ebene des Altschuldners, wodurch Schuldübernahme und Schuldbeitritt nun grundsätzlich gleichgestellt sind.
Es bestehen noch ungeklärte Fragen zu...