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IWB Nr. 17 vom Seite 629

Subpart F und die §§ 7–14 AStG im konzeptionellen Vergleich und im Spiegel aktueller Entwicklungen (Teil I)

Deutsche und US-Hinzurechnungsbesteuerung

Prof. Dr. Gerhard Kraft und Diana Beck

1962 verankerten die USA als erster Staat ein System der Hinzurechnungsbesteuerung – in den Sections 951-965 im Subpart F des „Part III – Income from Sources without the United States”. Die einschlägigen durch so genannte Regulations ergänzten Normen nahmen für diesem Beispiel folgende Staaten – so auch für Deutschland im Jahr 1972 – eine Vorbildfunktion ein. Die fünfzig- bzw. vierzigjährige Existenz stellt den Anlass dar, das jeweilige Regelungsgefüge in den USA und in Deutschland aus der Perspektive der seit ihrer Einführung dramatisch modifizierten ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einem konzeptionellen Vergleich zu unterziehen sowie den Blick auf aktuelle Entwicklungen zu lenken.

I. Notwendigkeit und Intention der Anti-deferral Rules

Die amerikanische Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Legislation) erhebt den Anspruch, der missbräuchlichen Ausnutzung des Steuergefälles zu begegnen, indem die Steuerlastgleichheit zwischen Inlands- und Auslandsinvestitionen hergestellt wird. Mithin ist die ökonomische Effizienz dadurch zu verwirklichen, dass die Wettbewerbsfähigkeit von Auslandsinvestitionen nicht in unverhältnismäßiger Art und Weise beein...

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