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IWB Nr. 17 vom Seite 622

Änderungen in der Besteuerung von Gewinnen aus geistigem Eigentum und Schutzrechten in Zypern

Dipl. Betriebswirt (FH) Steuerberater Anton-Rudolf Götzenberger, MBA International Taxation, Halfing/Obb.

[i]Rückwirkendes Inkrafttreten zum Januar 2012Im Gesellschaftsteil des zyprischen Einkommensteuergesetzes hat sich zum Juli 2012 eine wichtige Änderung ergeben. Die Änderung bezieht sich auf die Besteuerung von Gewinnen aus geistigem Eigentum und von Schutzrechten. Die neue, äußerst günstige Besteuerung dieser Gewinne macht Zypern zu einem attraktiven Standort für Gesellschaften zur Verwaltung von geistigem Eigentum und Schutzrechten wie Urheber-, Marken- und Patentrechten. Die Neuregelung wurde am im zyprischen Amtsanzeiger veröffentlicht und trat rückwirkend zum in Kraft.

[i]Anwendungsbereich/betroffene SteuerpflichtigeVon der begünstigten Besteuerung von Einkommen aus geistigem Eigentum sowie von Schutzrechten sind u. a. betroffen: Hersteller und Vertreiber von Software (Computerprogrammen), Buch-, Musik- und Filmverlage, Fernsehsender, Künstler, Komponisten, Autoren, Inhaber von Marken- und Patentrechten, Produkt- und Industriedesigner.

[i]Effektive Besteuerung von nur 2 % des EinkommensNach dem neuen Besteuerungsrecht sind 80 % des Einkommens einer zyprischen Gesellschaft, das aus der Veräußerung oder der Verwertung von geistigem Eigentum oder Schutzrechten erzielt wird, steuerbefreit. Die verbleibenden 20 % aus dem vorstehend genannten Einkommen werden mit der üblichen Körperschaftsteuer in Höhe von 10 % best...

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