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Wegfall der Grunderwerbsteuer – Voraussetzungen für die Rückgängigmachung von Erwerbsvorgängen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAE-16274 Der BFH hat sich mit Urteil vom - II R 51/11 NWB GAAAE-12678 mit der Frage auseinandergesetzt, in welchem Umfang bei einer Änderung des Gesellschafterbestandes an einer immobilienbesitzenden Personengesellschaft dieser Vorgang für die Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Korrekturvorschrift (§ 16 GrEStG) rückgängig zu machen ist. Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung war hier eine vollständige Rückgängigmachung des entsprechenden Übertragungsvorgangs erforderlich.
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Fragestellung
[i]Teilweise oder vollständige Rückgängigmachung erforderlich?Grds. ist die grunderwerbsteuerliche Korrekturvorschrift (§ 16 GrEStG) auch auf Fälle anwendbar, bei denen ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang durch Änderung des Gesellschafterbestands in Höhe von 95 % an einer immobilienbesitzenden Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren ausgelöst wird. Unklar war bisher, in welchem Umfang dieser Vorgang nach der grunderwerbsteuerlichen Korrekturvorschrift rückgängig zu machen war, d. h. ob eine teilweise oder eine vollständige Rückgängigmachung erforderlich ist.
Sachverhalt
[i]Finanzamt verlangt vollständig Rückgängigmachung der AnteilsübertragungIm vorliegenden (stark vereinfachten) Sachverhalt waren zum fraglichen Zeitpunkt D zu 51 % und M, Sohn des D, zu ...