Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG 22.08.2012 B 14 AS 103/11 R, NWB 37/2012 S. 2992

Sozialrecht | Anrechnung von Zinsen auf Schmerzensgeld beim ALG II

Zinseinkünfte aus Schmerzensgeldzahlungen sind bei der Bemessung von ALG II als Einkommen zu berücksichtigen. Die Freistellung von Schmerzensgeld beim zu berücksichtigenden Einkommen (§ 11a Abs. 2 SGB II) erstreckt sich demnach nicht auf die daraus erzielten Zinsen. Das BSG verweist zur Begründung auf seine Rechtsprechung, nach der Kapitalzinsen auch dann nicht als sonstige zweckbestimmte Einnahmen von der Berücksichtigung als Einkommen freizustellen sind, wenn es sich bei dem verzinsten Kapital um Schonvermögen handelt. Auch der Rechtsprechung des BGH sei zu entnehmen, dass der Einsatz der aus dem Vermögensstamm fließenden Früchte nicht als besondere Härte einzustufen sei. Vergleichbare Wertungen, die jeweils zwischen Kapital und hieraus erzielten Zinsen unterscheiden, ließen sich auch der jüngeren Rechtspr...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen