Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Nach § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreien, wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 € beträgt. In Abschn. 18.2 Abs. 2 Satz 3 UStAE sind begründete Einzelfälle genannt, in denen die Befreiung unterbleibt. Das die „begründeten Einzelfälle”, nach denen die Befreiung unterbleibt, näher konkretisiert.