Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1224/12
Gesetze: EStG § 62 Abs. 1EStG § 64 Abs. 2 Satz 1
BKGG:1 Abs. 1
VO (EG) 883/2004 Art. 11 Abs. 3
VO (EG) 883/2004 Art. 67
DVO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1 S. 2 u. 3
Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des im EU-Ausland mit dem Kind wohnhaften Elternteils bei geschiedener Ehe
Leitsatz
Dem im EU-Ausland gemeinsam mit dem Kind wohnhaften Elternteil, der weder nach Art. 11 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 883/2004 den
deutschen Rechtsvorschriften unterliegt noch die Anspruchsvoraussetzungen der §§ 62 Abs. 1 EStG, 1 Abs. 1 BKGG erfüllt, steht
kein gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG gegenüber dem Anspruch des in Deutschland wohnhaften und erwerbstätigen anderen Elternteils
vorrangiger Kindergeldanspruch zu. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ehe der Elternteile geschieden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAE-16147
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.06.2012 - 2 K 1224/12
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