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FG Düsseldorf 7.12.2011 15 K 4582/09 G, BBK 17/2012 S. 777

Bilanzierung | Keine Forderungsabschreibung bei verdeckter Verzinsung

Ein Unternehmer darf auf eine unverzinsliche Forderung keine Teilwertabschreibung vornehmen, wenn die Forderung mit besonderen Vorteilen ausgestattet ist, die die Unverzinslichkeit ausgleichen (sog. verdeckte Verzinsung).

[i]Mietnachlass statt ZinszahlungIm Streitfall hatte ein Unternehmer seinem Vermieter ein unverzinsliches Darlehen gewährt und im Gegenzug einen Mietnachlass erhalten. Für das FG stand damit fest, dass der Mietnachlass eine Gegenleistung für das unverzinsliche Mieterdarlehen war.

Hinweise:

[i]Abzinsung nur bei unverzinslichen VerbindlichkeitenDas Urteil liegt auf der Linie des BFH, der in Fällen einer verdeckten Verzinsung eine Teilwertabschreibung ausschließt .

Eine gesetzliche Abzinsung unverzinslicher Forderungen kennt das Steuerrecht nicht; sie gibt es nur bei unverzinslichen Verbindlichkeiten und führt dort zu einer Gewin...

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