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BBK Nr. 17 vom Seite 773

Bilanzreform durch das MicroBilG für Kleinstkapitalgesellschaften

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 786Anfang Juli hat das BMJ den Entwurf eines Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes – MicroBilG vorgelegt. Ziel ist, zum Bürokratieabbau Kleinstgesellschaften die Rechnungslegung zu erleichtern.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Europarechtlicher Hintergrund

Im Jahr 2008 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, Kleinstkapitalgesellschaften aus dem Anwendungsbereich der 4. EG-Richtlinie zu entlassen, weil sie meist nicht grenzüberschreitend tätig seien und so Bürokratie abgebaut werden könnte. Der Europarat indes lehnte es ab, Kleinstkapitalgesellschaften völlig aus der 4. EG-Richtlinie zu entlassen. Als Kompromiss erhielten sie als Wahlrecht aber Erleichterungen im Zuge der sog. Micro-Richtlinie. Den Mitgliedstaaten steht somit frei, inwieweit sie diese Wahlrechte nutzen. Das BMJ hat nun zur Umsetzung der Micro-Richtlinie den Referenten-Entwurf des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetztes – MicroBilG vorgelegt.

II. Inhalt des MicroBilG

Das MicroBilG hat im Kern folgenden Inhalt:

  • [i]Definition der „Kleinstkapitalgesellschaften”Kleinstkapitalgesellschaften sind definiert als Kapitalgesellschaften, die an zwei aufe...

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