BBK Nr. 17 vom Seite 769

Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften?

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Kleine Bilanzreform durch das MicroBilG

[i]Breiter Anwenderkreis mit mehr als 500.000 Unternehmen Mit dem schönen Titel „Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz” oder kurz MicroBilG hat das BMJ einen Referenten-Entwurf vorgelegt, mit dem es die letzte Änderung der 4. EG-Richtlinie zum Jahresabschluss ins deutsche Recht umsetzen will. Diesmal stehen also die kleinsten haftungsbeschränkten Gesellschaften im Mittelpunkt und damit die breite Masse der Unternehmen – anders als vielleicht beim BilMoG.

Im Ergebnis sollen mehr als 500.000 Unternehmen von der Reform profitieren, so das BMJ in seinem Entwurf. Diese hohe Zahl potenzieller Anwender nehmen Prof. Dr. Carsten Theile und Prof. Dr. Bernd Weiß von der Hochschule Bochum zum Anlass, sich bereits jetzt näher mit dem Gesetzgebungsvorhaben ab Seite 786 zu beschäftigen.

Worum geht es? [i]Formuliertes Ziel: Bürokratieabbau Die Schwellenwerte für Kleinstkapitalgesellschaften betragen für die Bilanzsumme maximal 350.000 €, für die Erlöse 700.000 € und für das Merkmal Arbeitnehmerzahl höchstens zehn. In dieser neuen Größenklasse sollen als Mittel des Bürokratieabbaus die Bilanz und GuV stark vereinfacht werden, der Anhang entfallen und die Offenlegung auf eine Hinterlegung beschränkt werden. Interessierte Dritte können diese stark vereinfachte Bilanz nur noch gegen Zahlung einer Gebühr einsehen und nicht mehr wie bisher kostenlos im Internet unter www.bundesanzeiger.de oder unter www.unternehmensregister.de.

Aber [i]Fremdkapitalgebern werden die Angaben nicht reichen kann das MicroBilG tatsächlich Bürokratie abbauen? Meiner Ansicht nach ist das höchst zweifelhaft: Die Masse der Buchhaltungen für diese Kleinstkapitalgesellschaften erfolgt mit den Standardkontenrahmen. Auf welche Bilanzpositionen diese Konten dann später für den Abschluss geschlüsselt werden, ist nur eine Frage der ausgewählten Zuordnungstabelle. Der Aufwand geht über einige Mausklicks kaum hinaus. Und die Arbeit für den Jahresabschluss dürfte weitgehend identisch sein, entsprechen z. B. die Anhänge zumeist denen des Vorjahrs. Hinzu kommt: Fremdkapitalgeber werden sich nur in seltenen Fällen mit einem solchen Jahresabschluss-Fragment zufrieden geben, so dass die Daten ohnehin vorgehalten werden müssen. Kosten lassen sich so eher nicht sparen.

Indirekt [i]Ergebnis: Vermeidung der ungeliebten Publizität für Jedermannwird das Gesetz, wenn es denn so verabschiedet wird, helfen, die bei den Unternehmern ungeliebte Publizität für Jedermann im Internet zu erschweren. Nur wenige werden bereit sein, die Gebühr zu zahlen. Und mit der Lektüre der stark verkürzten Bilanz wird anschließend kaum jemand etwas Sinnvolles anfangen können.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2012 Seite 769
NWB ZAAAE-16120