Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für die befristete Überlassung von Rechten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAE-16060 Seit der Änderung der Hinzurechnungsnormen des § 8 Nr. 1 Buchst. a bis f GewStG im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 haben sich in der Praxis jede Menge Zweifelsfragen zur Anwendung des – mittlerweile nicht mehr ganz – neuen Rechts ergeben. Hierzu hat das BMF am endlich den lang erwarteten überarbeiteten koordinierten Ländererlass bekannt gegeben (BStBl 2012 I S. 654). Die Hinzurechnung für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten bei der Gewerbesteuer ist hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit ebenso umstritten wie dies bei den Zinsen, Mieten und Pachten der Fall ist. Hier sollte – entsprechend der Argumentation des FG Hamburg in seinem Vorlagebeschluss vom - 1 K 138/10 NWB IAAAE-04693 an das BVerfG – präventiv ein Einspruch eingelegt werden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Softwareüberlassung
[i]Trivialprogramme und ERP-SoftwareBei Softwareüberlassung gilt es zunächst zu prüfen, ob das nutzende Unternehmen das wirtschaftliche Eigentum an der Software erlangt hat. Ist dies der Fall, kommt eine Hinzurechnung nicht in Betracht. Insbesondere bei Trivialprogrammen und ERP-Software, die auf mehrere Jahre abgeschrieben wird, kommt es deshalb regelmäßig zu keiner Hin...