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Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAE-16057 Der NWB SAAAE-12298 die Verfassungsmäßigkeit des § 64 Abs. 1 EStDV n. F. bestätigt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Rechtsprechungsänderung
[i]Frühere Rechtsprechung: formalisierter NachweisDer seit 2009 für Entscheidungen zu außergewöhnlichen Belastungen zuständige VI. Senat des BFH hatte die frühere Rechtsprechung in wichtigen Bereichen geändert. Nach der früheren Rechtsprechung galt für die mitunter schwierige Abgrenzung zwischen Aufwendungen für die eigentliche Heilbehandlung (stets zwangsläufig) und lediglich gesundheitsfördernde Vorbeuge- oder Folgekosten (nicht notwendig zwangsläufig) ein formalisiertes Nachweiserfordernis. Hiernach war regelmäßig ein vor der Aufwendung erstelltes amts- oder vertrauensärztliches Attest vorzulegen, um die Zwangsläufigkeit nachzuweisen; es gab aber auch Ausnahmen.
[i]Neue Rechtsprechung: freie BeweiswürdigungAn diesem formalisierten Nachweiserfordernis hielt der VI. Senat des BFH nicht länger fest, u. a. weil er die Unterscheidung zwischen Regel und Ausnahme für unsachgerecht erachtete. Er machte sozusagen die „Ausnahme zur Regel”. Demnach gilt nun der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gem. § 96 Abs. 1 FGO.
Nichtanwendungsgesetz
[i]Reaktion des GesetzgebersDer Gesetzgeber reagier...