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Abgabenordnung | Erlass eines Ergänzungsbescheids zum Feststellungsbescheid wegen Sonderbetriebsausgaben
Wird in einer Feststellungserklärung die für die Eintragung von etwaigen Sonderbetriebsausgaben vorgesehene Zeile nicht ausgefüllt und stellt das Finanzamt den laufenden Gewinn nach Maßgabe der eingereichten Erklärung, d. h. ohne Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben fest, trifft es damit nach dem die (negative) Entscheidung, es sei nicht notwendig, Sonderbetriebsausgaben gesondert und einheitlich festzustellen, weil solche, wie erklärt, nicht angefallen sind. [i]Baum/Kaluza, NWB 39/2008 S. 3641Der Feststellungsbescheid ist nicht zu ergänzen, weil keine notwendig zu treffende Feststellung von Sonderbetriebsausgaben i. S. des § 179 Abs. 3 AO unterblieben ist.